Aktueller Abdruck aus einem deutschen Handelsregister

Aktueller Abdruck aus einem deutschen Handelsregister

Wo bekommt man schnell und ohne irgendwelche Anmeldungen und Mitgliedschaften einen “aktuellen Abdruck aus dem Handelsregister” über eine Gesellschaft bzw. Firma her?

Ein “aktueller Abdruck aus dem Handelsregister”, so die gegenwärtig gültige offizielle Bezeichnung vom Amtsgericht / Registergericht, ist genau das, was man landläufig auch als “Handelsregisterauszug” bezeichnet. Neben dem aktuellen Abdruck ist auch ein chronologischer bzw. historischer Abdruck erhältlich. Der aktuelle Abdruck gibt den derzeitigen Handelsregisterinhalt wieder, ohne frühere Angaben bzw. gelöschte Angaben.

Zu den Unterschieden im Einzelnen: Unterschiede

Da das Handelsregister ein offenes Register ist, kann dort auch jedermann selbst Einsicht nehmen. Allerdings ist der Abdruck, also der schriftliche Ausdruck von Angaben aus dem Handelsregister, auch bei Eigenrecherche in jedem Fall kostenpflichtig.

Was ist auf einem “aktuellen Abdruck aus dem Handelsregister” zu finden?

Firma (Gegenstand+Sitz)
Höhe des Stammkapitals
Rechtsform (GmbH, KG, OHG, e.K., UG, GmbH & Co. KG, Ltd.-Zweigniederlassung)
vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)

Gesellschafterangaben sind nicht aufgeführt, außer bei OHG, e.K., KG (Komplementäre und Kommanditisten). Diese Angaben lassen sich jedoch auch in Erfahrung bringen.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Einen aktuellen Abdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht beschaffen, jedoch auch über einen versierten Onlineservice. Dafür können Sie dieses Formular nutzen:

Aktueller Abdruck aus dem Handelsregister

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