Apostille vom Handelsregister anfordern: Wie geht das?

Apostille vom Handelsregister anfordern: Wie geht das?

Nötig für Dokumente im internationalen Rechtsverkehr

Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens Nummer 12 von 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation sind.

Im Zusammenhang mit dem Handelsregister ist unter einer Apostille ein beglaubigter Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher mit einem zusätzlichen Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde. Eine Apostille wird am jeweilige Handelsregisterbezirk erteilt, dort wo die Kapitalgesellschaft geführt wird.
Dabei muss zunächst ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug vom Handelsregister) erteilt werden, welcher dann durch das übergeordnete Landgericht mit einer Überbeglaubigung – eigentlich einer Art Zusatz- oder Doppelbeglaubigung – versehen wird, einem Siegel. Dabei ist zu beachten, dass die Apostille nicht pauschal erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land, das Mitglied des o.g. Übereinkommens ist, erteilt.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen so die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an. Und natürlich verlängert sich die Bearbeitungszeit dadurch auch um einige Tage.

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