Handelsregister England zur Informationsgewinnung nutzen

Handelsregister England zur Informationsgewinnung nutzen

Woher erhält man Informationen aus dem Handelsregister England, und zwar über eine englische Ltd.?

Das Handelsregister England ist das sog. Companies House und wird in Cardiff und in zwei Nebenstellen geführt. Dort kann man eine Vielzahl von Dokumenten über einzelne englische Ltd. abrufen, allerdings gibt es im Vergleich zu einem Handelsregisterauszug in Deutschland einige Unterschiede, vor allem, was die Menge der Dokumente betrifft. Das hat damit zu tun, dass eine englische Ltd. regelmäßig Erklärungen an das Handelsregister in England einreichen muss, auch dann, wenn es keine Veränderungen gab. Das kann schnell zu der erwähnten Vielzahl von hinterlegten und abrufbaren Dokumenten führen.
Weitere Klippe: Neben einer gebotenen Kenntnis der englischen Fachsprache ist auch etwas Fachwissen nötig, z.B., dass ein Annual Account einer Jahresbilanz gleichkommt, ein Director der Geschäftsführer, ein Shareholder ein Gesellschafter ist usw. Es ist daher in mehrerlei Hinsicht günstig, mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat. Sonst kann es teuer werden.
Tipp:
Sobald die Ltd. den Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Wenn man es genauer wissen will, dann sollte man allerdings auch beim Handelsregister in England prüfen, denn es ist schon vorgekommen, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert war, die eigentliche Ltd. beim Handelsregister in England aber bereits gelöscht war. Das kann passieren, wenn eine englische Ltd. gegenüber dem Handelsregister England bestimmte Einreichungspflichten versäumt hat und daher gelöscht wurde, dies dem deutschen Handelsregister nicht mitteilt wurde und nun einfach weiter geschäftlich aktiv ist. Die Gründe können vielfältig sein.

Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.

Wir holen seit Jahren Auskünfte über englische Ltd. ein und wissen, welche Datensätze relevant sind und welche eher nicht. In der Regel können wir diese Dokumente dann innerhalb von wenigen Stunden übermitteln.

Auftragsformular: Handelsregister England

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert