Einen Auszug vom Handelsregister in Leipzig zügig erhalten

Einen Auszug vom Handelsregister in Leipzig zügig erhalten

Woher und wie schnell bekommt man einen Auszug vom Handelsregister in Leipzig?

Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt, auch beim Handelsregister in Leipzig.
Einsichtnahme in deutsche Handelsregsiter ist jedermann kostenfrei möglich; Auskünfte kosten aber auch bei Eigenrecherche in jedem Fall Gebühren.
Weitere sächsische Handelsregister werden in Chemnitz und Dresden geführt.

Eine schriftliche Auskunft vom Handelsregister Leipzig ist der Handelsregisterauszug, auch Ausdruck/Abdruck aus dem Handelsregister genannt seit 2007, dem Jahr der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dies ist nicht nur beim Handelsregister Leipzig so, sondern auch bei allen andern Handelsregistern in Deutschland, der alte Begriff Handelsregisterauszug ist jedoch weiterhin gebräuchlich.

Einen Ausdruck aus dem Handelsregister Leipzig können Sie hier bei uns erhalten binnen einer Stunde, oft auch noch schneller, per E-Mail im PDF-Format, wenn Sie nicht selbst zum Handelsregister Leipzig gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den Auszug aus dem Handelsregister Leipzig abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Leipzig (amtlicher Ausdruck)  können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. vier Werktagen inkl. Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss Ihnen deswegen per Briefpost übermittelt werden. Dieser wird häufig zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigt.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister Leipzig wird, wie bei den anderen Handelsregistern auch, aktuell als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.

Auftragsformular: Handelsregister Leipzig

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