Dokumente vom Handelsregister Stuttgart schnell bekommen

Dokumente vom Handelsregister Stuttgart schnell bekommen

Wie erhalte ich schnell Auskunft aus dem Handelsregister Stuttgart, ohne Anmeldung oder Login-Daten?
Beim Handelsregister erhält man Informationen über Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und auch über eine deutsche Niederlassungen einer in England registrierten Ltd. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal begrifflich keine sog. Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke auch beim Handelsregister Stuttgart. Allerdings sind auch die alten Begriffe unbeglaubigter bzw. beglaubigter Handelsregisterauszug noch sehr gebräuchlich.
Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Sie könnten zwar auch selbst mit dem Handelsregister in Stuttgart Kontakt aufnehmen, denn Einsichtnahme in deutsche Handelsregister ist jedem kostenfrei möglich. Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch im Fall der Eigenrecherche Gebühren.
Wenn Ihnen dafür Zeit und Nerven fehlen, dann sollten Sie den unten aufgeführten Link nutzen. Darüber erhalten Sie innerhalb weniger Minuten von uns einen Auszug aus dem Handelsregister Stuttgart, in der so genannten nicht amtlichen, also unbeglaubigten Variante.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Stuttgart können Sie auch von uns erhalten, aber das wird dann einige Tage dauern, denn dieser liegt nur physikalisch, also in Papierform vor und muss deshalb per Briefpost verschickt werden.
Noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug vom Handelsregister Stuttgart wird, wie bei den anderen Handelsregistern auch, aktuell als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren “Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”.
Beide Varianten (beglaubigt, unbeglaubigt) sind inhaltsgleich und unterscheiden sich lediglich in ihrer Weiterverwendbarkeit: Banken, Versicherer, Gerichte und andere Behörden verlangen zumeist bei Vorlage eine Beglaubigung.

Auftragsformular: Handelsregister Stuttgart

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