Handelsregisterauskunft – Wo bekommt man diese zügig her?

Handelsregisterauskunft – Wo bekommt man diese zügig her?

Woher bekommt man schnell eine Handelsregisterauskunft?

In Deutschland gibt es recht viele lokale Handelsregister, die allerdings in den letzten Jahren oftmals zusammengeführt bzw. zusammengelegt wurden, was bei der Suche nach einer Handelsregisterauskunft zu beachten ist. Es gibt Bundesländer wie das Saarland, Bremen, Berlin oder Thüringen, die nur noch  e i n  zentrales Handelsregister auf Landeseben führen, aber auch solche wie Bayern oder NRW, die mehrere Dutzend verschiedene Handelsregisterstandorte haben.
Gerades deswegen liefert der Sitz der jeweiligen Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG) nur einen Hinweis, bei welchem Handelsregister nun die Zuständigkeit liegen könnte. Hier muss man zunächst etwas recherchieren, sonst wendet man sich unter großem Zeitverlust vielleicht zuerst an das falsche Gericht.

Wenn Sie aber gerade diese Zeit nicht haben, dies herauszusuchen und alles selbst zu machen, dann kommt dieser Service (Link siehe unten) ins Spiel. Denn hier wird nicht nur deutschlandweit das “richtige” Handelsregister herausgesucht, sondern es erfolgt der Aufruf und die Übermittlung der Handelsregisterauskunft innerhalb von sehr kurzer Zeit – wenn es für Sie nötig ist oft innerhalb von wenigen Minuten. Sie müssen nur den Namen der Firma eingeben und sicherheitshalber noch die Adresse, der Rest wird dann hier erledigt. Ein weiterer Vorteil: Sie brauchen nicht vorab zu bezahlen, sondern erhalten die Rechnung zusammen mit der schriftlichen Handelsregisterauskunft.
Bitte beachten: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Zusammengefasst erhalten Sie auf einer Handelsregisterauskunft unter zeitlichem Aspekt diese Angaben:

  1. Die aktuelle Handelsregisterauskunft gibt nur den jetzigen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
    2. Die chronologische Handelsregisterauskunft gibt alle Veränderungen der letzten Jahre wieder, allerdings erst ab ca. 2005
    3. Die historische Handelsregisterauskunft zeigt das eingescannte frühere Registerblatt, welches bis ca. 2005 geführt wurde. Es ist nicht mehr weitergeführt worden seit dieser Zeit.

Für weitere Informationen schauen Sie doch hier weiter: Handelsregisterauskunft

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