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Tag: amtlich beglaubigt

Amtlich beglaubigter Auszug vom Handelsregister: dieser nennt sich jetzt aktuell “amtlicher Auszug/Ausdruck”

Amtlich beglaubigter Auszug vom Handelsregister: dieser nennt sich jetzt aktuell “amtlicher Auszug/Ausdruck”

Ich benötige schnell einen: “Amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister”.  Woher bekomme ich diesen?

Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren ist bereits ein “amtlicher Auszug” ein amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Aber auch die älteren Bezeichnungen sind im Verkehr mit den Registergerichten in Deutschland noch gängig. Das fängt an mit dem ”Handelsregisterauszug” , reicht über einen “Auszug aus dem Handelsregister” bis hin zur “Auskunft aus dem Handelsregister”. Entscheidend ist, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewünscht wird.
Beide Varianten sind inhaltsgleich, unterscheiden sich aber in ihrer Weiterverwendbarkeit: Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck/Auszug” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, schon innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen häufig einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Den “Amtlich beglaubigten Auszug/Ausdruck aus dem Handelsregister” bekommen Sie auch über den unten aufgeführten Link, wenn Sie sich nicht selbst mit dem zuständigen Handelsregister in Verbindung setzen wollen. Am preiswertesten und am schnellsten ist ein unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Den erhalten Sie hier von uns schon innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege im PDF-Format.
Genauso schnell geht es meist auch, eine Gesellschafterliste zu liefern. Wenn diese Angaben allerdings älter als aus dem Jahre 2007 sind, dann kommt es zu einer Verzögerung von einigen Tagen.

Auftragsformular: Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister