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Tag: beglaubigt = amtlich

Aktueller Ausdruck aus dem Handelsregister hier bestellbar

Aktueller Ausdruck aus dem Handelsregister hier bestellbar

Wo bekommt man einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister über eine Firma oder Gesellschaft her?

Das Handelsregister ist ein offenes Register, jedermann kann dort kostenfrei Einsicht nehmen. Jeder Ausdruck von Angaben aus dem Handelsregister ist allerdings auch bei Eigenrecherche kostenpflichtig.
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug, heute auch häufig “Ausdruck” genannt, benötigen, können Sie sich selbst an das jeweilige regional zuständige Registergericht wenden, am besten natürlich gleich an das richtige. Manche Bundesländer, wie das Saarland, Berlin oder Thüringen, führen ein zentrales Handelsregister auf Landesebene, andere, wie NRW oder Bayern, unterhalten mehrere Dutzend verschiedenen Registerstandorte.

Wenn Sie diesen Aufwand scheuen und einen seriösen und erfahrenen Dienstleister beauftragen möchten, dann nutzen Sie den folgenden Link. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass verschiedene Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende Anfragen per E-Mail nicht zu beantworten. Ein seriöser online-Dienstleister hingegen beantwortet Anfragen zumeist unabhängig von Öffnungszeiten, nahezu „rund um die Uhr“.

Was ist auf einem aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister zu finden?
Firma (Gegenstand+Sitz)
Höhe des Stammkapitals
Rechtsform (GmbH, KG, OHG, e.K., UG, GmbH & Co. KG, Ltd.-Zweigniederlassung)
vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)
Gesellschafterangaben sind nicht aufgeführt, außer bei OHG, e.K., KG (Komplementäre und Kommanditisten)

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, aber auch über uns. Und zwar sehr kurzfristig.
Dafür können Sie dieses Formular nutzen: Aktueller Ausdruck aus dem Handelsregister