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Tag: Beglaubigung

Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille

Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille

Was ist denn eigentlich eine Apostille und wozu dient ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille? 

Eine Apostille ist eine im internationalen Urkundenverkehr gebräuchliche Beglaubigungsform. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens Nummer 12 von 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation sind.

Im Zusammenhang mit dem Handelsregisterauszug ist darunter ein bereits amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher zusätzlich mit einem Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde, also mit einer Apostille. Genaugenommen wird darauf die Unterschrift der Beglaubigung mit einer weiteren Unterschrift beglaubigt. Zuerst muss das Amtsgericht seine Beglaubigung vornehmen, dann beglaubigt das Landgericht diese Beglaubigung.

Die Vorgehensweise: Ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug – heute oft amtlicher Ausdruck/Abdruck genannt) wird erstellt und im Zuge der Beglaubigung unterschrieben, dann nimmt das übergeordnete Landgericht darauf eine Zwischenbeglaubigung bzw. Überbeglaubigung vor.  Der Auszug wird nun gesiegelt und erneut unterschrieben.

Es ist zu beachten, dass eine Apostille nicht pauschal erteilt wird, sondern dieser so genannte Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Beitrittsland des o. g. Haager Übereinkommens erteilt. Es gibt also Länder, für die keine Apostille erteilt werden kann, dann gibt es eine andere Vorgehenweise bzw. Beglaubigungsformen.

Die Kosten: Bei der Erteilung einer Apostille fallen die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an. Und natürlich dauert das alles einige Tage und das Dokument kann nicht elektronisch verschickt werden, nur per Briefpost.

Natürlich können Sie dies alles selbst erledigen, aber es gibt verschiedene Unternehmen, die darauf spezialisiert sind und Ihnen dies abnehmen können. Über den unten aufgeführten Link können Sie nun einen entsprechenden Auftrag erteilen.

Hier geht es zum Auftragsformular:

 Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille