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Tag: Genossenschaftsregisterauszugr

Registergericht: Zügig eine Auskunft erhalten.

Registergericht: Zügig eine Auskunft erhalten.

Welches Registergericht ist zuständig?

Das Registergericht ist die Bezeichnung für die Amtsgerichte, die in ihrem Zuständigkeitsbereich das Genossenschaftsregister, das Partnerschaftsregister und u.a. das Vereinsregister führen. Während die Handelsregister und Genossenschaftsregister in jüngster Zeit immer mehr bei jenen Amtsgerichten geführt werden, welche am Sitz des zuständigen Landgerichts seine Niederlassung haben, werden die Vereinsregister und Güterrechtsregister in der Regel bei dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht geführt. Man muss also meist etwas suchen, wenn man wissen will, woher man die Auskunft vom Registergericht bekommt.
Welches Registergericht dann genau zuständig ist, dies hängt natürlich ab vom Sitz der betreffenden Gesellschaft (z.B. GmbH, KG, AG, UG, OHG), des Vereins, der Genossenschaft oder Partnerschaft ab. Es gibt Bundesländer, die führen beispielsweise ein einziges zentrales Handelsregister, wie Berlin oder das Saarland, es gibt andere, die unterhalten mehrere Dutzend verschiedene Registerstandorte, wie NRW.
Die Register kann man kostenfrei einsehen, Auszüge oder Ausdrucke kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.

Wenn Sie einen Auszug bzw. schriftliche Auskunft aus einem dieser Register benötigen, dann sollten Sie sich den unten aufgeführten Link anschauen. Hier wird sehr schnell, wenn nötig oft schon innerhalb weniger Minuten, eine schriftliche Auskunft vom Registergericht / Registerauszug abgerufen und per E-Mail an Sie geschickt, im PDF-Format. Sie brauchen nicht das richtige Registergericht kennen, denn das wird für Sie herausgesucht.
Einfach das Formular – es gilt für alle deutschen Register- ausfüllen und abschicken. Innerhalb der angegebenen Zeit erhalten Sie den Registerauszug vom Registergericht.

Bitte geben Sie nun die Daten der Gesellschaft, des Vereins, der Genossenschaft oder Partnerschaft ein, über welche Sie jetzt einen Registerauszug bzw. weitere Dokumente abrufen wollen.

Auftragsformular anschauen: Auszug vom Registergericht