Durchsuchen nach
Tag: GmbH-Register

Wo erhält man Auskunft über in der BRD tätige GmbH? Gibt es dafür etwa ein GmbH-Register?

Wo erhält man Auskunft über in der BRD tätige GmbH? Gibt es dafür etwa ein GmbH-Register?

Gibt es ein GmbH-Register? Wo erhält man aktuell Auskunft über GmbH?

So genannte Kapitalgesellschaften, also auch GmbH usw., werden beim für ihren Sitz zuständigen Handelsregister geführt und mit dem GmbH-Register ist somit das regional zuständige Handelsregister, genauer dessen Abteilung B, gemeint.

Welche Art von Informationen oder Auskunft erhält man aus dem GmbH-Register?

Typischerweise erhält man dort einen Handelsregisterauszug, in dem die wichtigsten Informationen über eine GmbH aufgeführt sind. Aus diesem geht hervor: Firma, also der “Name” des Unternehmens, Sitz (Adresse), Geschäftszweck der Gesellschaft, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.
Diesen Auszug aus diesem GmbH-Register, also dem Handelsregister, können Sie direkt beim zuständigen Amtsgericht / Registergericht vor Ort erhalten. Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist kostenlos und ist jedermann möglich. Einen schriftlichen Auszug aus dem Handelsregister erhalten Sie allerdings auch bei Eigenrecherche nur gegen Zahlung von Gebühren.
Beachten Sie bitte: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es begrifflicherseits keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, durch uns oft schon innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Wenn Sie nicht selbst zum Handelsregister fahren wollen, dann können Sie den Auszug hier auch online bestellen und umgehend von uns per E-Mail erhalten:

Auftragsformular ansehen: Auskunft über eine GmbH