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Tag: Handelsregistereintrag

Handelsregistereintrag – oder: -auszug/-ausdruck/-abdruck?

Handelsregistereintrag – oder: -auszug/-ausdruck/-abdruck?

Früher Handelsregisterauszug – heute meist Ausdruck/Abdruck genannt

Innerhalb kurzer Zeit – wenn nötig oft schon binnen weniger Minuten – liefern wir Ihnen Angaben über einen vorhandenen Handelsregistereintrag über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK oder UG (haftungsbeschränkt) online und im Original vom zuständigen Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder. Sie bekommen diesen Handelsregistereintrag auf elektronischem Wege im PDF-Format. Sie können diesen dann selbst ausdrucken.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 werden Handelsregistereinträge nicht mehr als Handelsregisterauszüge in beglaubigter und unbeglaubigter Form bezeichnet, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke oder Abdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” dafür noch sehr gebräuchlich.
Aus dem Handelsregistereintrag geht hervor: Firma (Gegenstand+Sitz ), Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Die Angaben über einen vorhandenen Handelsregistereintrag erhalten Sie online, die Rechnung für den Handelsregistereintrag per Briefpost.

Über uns erhalten Sie gegen einen Aufpreis auch einen beglaubigten Handelsregistereintrag vom Amtsgericht oder wir lassen für Sie Kopien aus der Registerakte fertigen: aktuelle und frühere Gesellschafterlisten, Angaben zu Geschäftsführern, zu Gesellschaftsverträgen, Verflechtungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. Diese Dokumente und auch den beglaubigten Handelsregisterauszug übermitteln wir Ihnen dann zumeist innerhalb weniger Tage per Briefpost. Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular: Handelsregistereintrag