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Kann ich einen Handelsregisterauszug kostenfrei abrufen?

Kann ich einen Handelsregisterauszug kostenfrei abrufen?

Aktueller Auszug kostet stets Geld – das ist er aber auch wert!

Oft wird hier die Frage gestellt, ob man einen Handelsregisterauszug kostenfrei erhalten kann, weil doch das Handelsregister ein frei zugängliches Register sei. Das stimmt zwar, aber wenn man einen offiziellen und aktuellen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht damit meint, dann muss diese Frage eindeutig mit Nein beantwortet werden. Generell gilt, dass Handelsregisterauszüge vom Amtsgericht / Handelsregister ausgegeben werden, dort, wo auch die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat. Es stimmt zwar, dass das Handelsregister von jedermannn kostenfrei eingesehen werden kann, es ist ein öffentliches Register, aber nur die Einsichtnahme im Handelsregister ist kostenfrei. Wenn man einen Handelsregisterauszug mitnehmen möchte, dann entstehen auch bei Eigenrecherche Gebühren für Sie.
Beachten Sie bitte: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, durch uns lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen drei bis fünf Werktage dauern.

Schauen Sie sich doch gleich einmal die Konditionen dafür an auf diesem Auftragsformular:

Handelsregisterauszug Deutschland