Durchsuchen nach
Tag: Registerführung

Sind Handelsregister aktuell nur noch elektronisch geführt?

Sind Handelsregister aktuell nur noch elektronisch geführt?

Gibt es ausschließlich elektronische Handelsregister? Wie bekommt man Auskunft aus älteren Akten?

Es stimmt, das Handelsregister in Deutschland wird elektronisch geführt, die Registerakten gibt es aber trotzdem noch. Seit der Umstellung der lokalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung in den Jahren ab 2005 gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Der frühere Handelsregisterauszug heißt jetzt “Ausdruck aus dem Handelsregister”, aber auch der alte Begriff Handelsregisterauszug wird noch genutzt. Das neue elektronische Handelsregister hat auch den früheren Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung umbenannt: Dieser heisst nun “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”. Die Bezeichnung Gesellschafterliste ist allerdings unverändert.
Einen (unbeglaubigten, heute: nicht amtlichen) Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie hier bei uns erhalten binnen einer Stunde oder noch schneller per E-Mail im PDF-Format, wenn Sie nicht selbst zu einem der Handelsregister gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Handelsregister sind in  Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Sie können den von uns erhaltenen Auszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht (Quelle: elektronisches Handelsregister) können wir Ihnen derzeit von innerhalb ca. fünf Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.

Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. Handelsregisterauszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Elektronisches Handelsregister / Auskunftsarten unter zeitl. Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online durch uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck von einem Handelsregister online innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung auf gleichem Weg oder wenn gewünscht per Briefpost zu.

Auftragsformular: elektronisches Handelsregister