Wo man einen Auszug vom Handelsregister zuverlässig bestellt

Wo man einen Auszug vom Handelsregister zuverlässig bestellt

Wo kann man einen Auszug aus dem Handelsregister bestellen?

Es gibt viele Handelsregister in Deutschland, der regionale Sitz der jeweiligen GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG bestimmt, bei welchem Handelsregister die Eintragung erfolgte. Manche deutsche Bundesländer, wie Berlin, Bremen, das Saarland oder Sachsen-Anhalt, führen ein zentrales Handelsrgister; manche andere, wie NRW oder Bayern, haben mehrere Dutzend verschiedene jeweils territoral zuständige Handelsregsisterstandorte.
Das Handelsregister ist ein offenes Register und damit für jedermann kostenfrei einsehbar. Einen schriftlichen Auszug vom Handelsregister gibt es jedoch nur gegen Gerichtsgebühren, auch bei Eigenrecherche.
Einen Auszug aus dem Handelsregister kann man jedoch auch online anfordern, über private Unternehmen, die die Genehmigung erhalten haben, auch Auszüge aus dem Handelsregister abzurufen. So ein online abgerufener Auszug aus dem Handelsregister unterscheidet sich durch nichts von dem Auszug aus dem Handelsregister, den Sie direkt beim Gericht vor Ort erhalten würden.
Aus dem Auszug aus dem Handelsregister gehen folgenden Angaben zur betreffenen Gesellschaft hervor: Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Unterschiede bei einer Auskunft aus dem Handelsregister – zeitl. Aspekt:
a) Auszug aus dem Handelsregister – aktuell: Dieser gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
b) Auszug aus dem Handelsregister – chronologisch: Dieser gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
c) Auszug aus dem Handelsregister – historisch. Dieser zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, denn er endet ca. 2005.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.

Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das dann deshalb zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Auftragsformular anschauen: Auszug aus dem Handelsregister

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