Aktuelle Gesellschafterliste vom Amtsgericht anfordern
Woher bekomme ich schnell eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht?
Die Gesellschafterliste bekommen Sie vom Amtsgericht / Handelsregister, dort, wo die betreffende Gesellschaft ansässig ist. In das Handelsregister beim Amtsgericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen oder sich auch schriftlich eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht anfordern. Handelsregister sind in Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge wie die Gesellschafterliste kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren. Zu beachten ist dabei, dass die letzte vorliegenden Gesellschafterliste auch immer die gülitge ist, egal wie alt diese ist.
Falls Sie jedoch nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten oder nicht die Zeit dafür haben, selbst dorthin zu fahren, dann können wir dies auch für Sie übernehmen. Wir liefern Ihnen binnen einer Stunde oder wenn gewünscht noch schneller eine eingescannte Kopie der von der Gesellschaft an das Amtsgericht eingereichten Gesellschafterliste.
Es gibt dabei allerdings eine Einschränkung zu beachten: Sollte es bei der Gesellschafterliste in den letzten Jahren seit der Elektronik-Umstellung gar keine Änderung gegeben haben, dann müssen diese Altangaben beim Amtsgericht der entsprechenden Registgerakte zur Gesellschafte quasi per Hand entnommen werden, was dann eine Bearbeitungszeit vom vier bis fünf Werktagen erfordern kann.
Auftragsformular: Gesellschafterliste