Registergerichte in Bayern zu dortigen Recherchen nutzen

Registergerichte in Bayern zu dortigen Recherchen nutzen

Wie bekomme ich schnell Informationen von einem der 21 Registergerichte in Bayern?

Es gibt 21 verschieden lokale Registergerichte in Bayern, welches genau zuständig ist, dies hängt vom Sitz der gesuchten Firma, Verein, Genossenschaft oder Partnerschaft ab. Die dort geführten Handelsregister sind in Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.

Wenn Sie nicht selbst auf die Suche gehen wollen bzw. Ihnen dafür die Zeit fehlt, dann sollten Sie einen Onlineservice nutzen, denn dort wird nicht nur das richtige Bayerische Registergericht herausgefunden, sondern bei ausbleibenden Treffern wird die Suche auf ganz Deutschland ausgeweitet. Es reicht daher vollkommen aus, wenn Sie im Auftragsformular die entsprechende Gesellschaft / Firma, Verein, Partnerschaft oder Genossenschaft einzugeben.

Welche Informationen können von den Registergerichten in Bayern geliefert werden: Beispielsweise geht aus einem “Ausdruck aus dem Handelsregister”, oft auch Handelsregisterauszug genannt, hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Bayern ab ca. 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich. Ein Auszug aus dem Registergericht über einen Verein, eine Genossenschaft oder eine Partnerschaft orientiert sich am Handelsregisterauszug. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nichtamtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Auftragsarten / Registergerichte Bayern unter zeitl. Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck aus einem Registergericht in Bayern gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (dann gerötet) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck aus einem Registergericht in Bayern gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck aus Registergericht Bayern zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Informationen aus einem der Registergerichte in Bayern hier ganz ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. Tricks und in der Regel auch ohne Vorkasse.

Auftragsformular anschauen: Registergericht Bayern

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