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Eintrag aus dem deutschen Handelsregister – hier abrufbar!

Eintrag aus dem deutschen Handelsregister – hier abrufbar!

Wie bekommt man Infos über einen Firmeneintrag im Handelsregister?

Gemeint ist damit die Auskunft über eine bereits vorliegende Eintragung im deutschen Handelsregister (keine momentan vorgenommene Neueintragung). Diese kann jedermann kostenfrei einsehen, Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Innerhalb kurzer Zeit liefern wir Ihnen Angaben über eine vorhandene Eintragung im Handelsregister über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK oder UG (haftungsbeschränkt) online und im Original vom Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder. Sie bekommen diese Auskunft über einen Eintrag im Handelsregister auf elektronischem Wege im PDF-Format. Sie können diesen dann selbst ausdrucken. Aus dem Handelsregistereintrag geht hervor: Firma (Gegenstand und Sitz), Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Die schriftlichen Angaben über einen vorhandenen Eintrag im Handelsregister erhalten Sie online, die Rechnung auf dem gleichen Wege.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen häufig einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Über uns erhalten Sie auch einen beglaubigten Auszug über den Eintrag im Handelsregister oder wir lassen für Sie Kopien aus der Registerakte fertigen: aktuelle und frühere Gesellschafterlisten, Angaben zu Geschäftsführern, zu Gesellschaftsverträgen, Verflechtungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. Diese Dokumente und auch den beglaubigten Handelsregisterauszug übermitteln wir Ihnen dann zumeist innerhalb weniger Tage.

Auftragsformular: Eintrag im Handelsregister