Die Registergerichte in Deutschland, angesiedelt bei den Amtsgerichten, genießen öffentlichen Glauben. Ein Auszug daraus, ein Registerauszug, kann aus diesen Registern bestellt werden:
Handelsregister
Genossenschaftsregister
Vereinsregister
Partnerschaftsregister
Diese genannten Register sind von jedermann einsehbar. Schriftliche Auszüge sind allerdings nur gegen Zahlung von Gerichtskosten und nur bei dem jeweils örtlich zuständigen Registergericht zu bekommen.
Wenn Ihnen die Zeit fehlt, sich selbst um die Beschaffung von einem Registerauszug zu kümmern, dann rufen wir gern für Sie von den Registergerichten den gewünschten Registerauszug ab über
– einen eingetragenen Verein (e.V.)
– eine im Handelsregister eingetragene Firma bzw. Gesellschaft (GmbH, KG, oHG etc.)
– eine eingetragene Genossenschaft oder eine Partnerschaft
Welches Registergericht jeweils zuständig ist, das recherchieren und klären wir eigenständig. Und um die Gerichtsgebühren müssen Sie sich auch nicht kümmern, denn die bezahlen wir vorab und sind in unseren Preisen für den Registerauszug dann bereits enhalten.
Wenn wir keinen Registerauszug bzw. weitere Dokumente liefern können, egal warum, entstehen Ihnen keine Kosten. Außerdem gehen Sie hier keine Mitgliedschaft oder ein Abo ein.
Bitte geben Sie nun die Daten der Gesellschaft, des eingetragenen Vereins, der Genossenschaft oder Partnerschaft ein, über welche Sie jetzt einen Registerauszug bzw. weitere Dokumente abrufen wollen.