Einen Auszug vom Genossenschaftsregister anfordern
Genossenschaften (eG) werden im Genossenschaftsregister (GnR) eingetragen. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die eine Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt.
In das Genossenschaftsregister werden folgende Tatsachen eingetragen, die man dann auch auf einem Auszug vom Genossenschaftsregister finden kann:
Firma und Sitz
Gegenstand des Unternehmens
Angaben zur Nachschusspflicht
Vorstandsmitglieder mit Vertretungsregelung
Prokuristen und deren Vertretungsbefugnis
Eröffnung, Einstellung und Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
Auflösung und Erlöschen der Genossenschaft
Es gibt 2 Auszugsarten, die Sie hier bestellen können:
Aktueller Genossenschaftsregisterauszug: Es werden nur die Angaben aufgeführt, die am Tag des Abrufes des Registerauszuges gültig sind. Frühere Angaben fehlen.
Chronologischer Genossenschaftsregisterauszug: Es werde in tabellarischer Form die Entwicklungen der Genossenschaft aufgeführt, in der Regel seit 2006, sofern es die Genossenschaft da schon gab.
Gern beschaffen wir Ihnen kurzfristig einen Auszug aus dem Genossenschaftsregister. Sie brauchen dafür keine Vorauskasse leisten und gehen auch kein Abo oder eine Mitgliedschaft etc. ein, es gibt hier keine versteckten Kosten. Das gleich gilt übrigens auch für einen Vereinsregisterauszug.
Wenn Sie einen Genossenschaftsregisterauszug wünschen, dann nutzen Sie bitte für die Bestellung die nachfolgenden Eingabefelder.