Unterschied: “beglaubigter” oder “amtlicher” Handelsregisterauszug?
Handelsregisterauszug : Ist “amtlich” das neue “beglaubigt” ?
Das stimmt, denn an die Stelle des von den Amtsgericht beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister trat nach der Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren formal der “amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”.
Die “unbeglaubigte” Form wird nun lediglich als “Ausdruck aus dem Handelsregister” bezeichnet, man kann diesen im Gegensatz zur aktuellsten Bezeichnung auch “nicht amtlichen Ausdruck” nennen. Beglaubigter oder amtlicher Handelsregisterauszug meint also das gleiche. Allerdings weisen einige Amtsgerichte auf dem Auszug dann aus, dass der Auszug als “beglaubigt” gilt. Es gibt also keine einheitliche Vorgehensweise bei den Registergerichten, wo das Handelsregister ja geführt wird.
Während ein unbeglaubigter (aktueller, nicht amtlicher) Ausdruck aus dem Handelsregister auch in elektronischer Form vorliegt und deshalb innerhalb von Minuten durch uns für Sie abgerufen werden kann, muss der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister erst beim Amtsgericht erstellt werden und liegt dann auch wegen der Siegelung nur in Papierform vor. Das Ganze dauert dann insgesamt drei bis maximal zehn Tage. Aber auch hier gibt es bei der Beglaubigung große Unterscheide von Amtsgericht zu Amtsgericht. Es gibt welche, die liefern lose Blätter, ohne Stempel, nur die Bezeichnung “amtlich” weist hier auf die Beglaugigung hin. Dann gibt es Amtsgerichte, die nutzen Sicherheitspapier und verbinden die Seiten mit einem Hohlniet.
Gibt es hier inhaltliche Unterschiede beim Handelsregisterauszug ?
Von seinem Inhalt unterscheidet sich der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” nicht von einem normalen aktuellen (nicht amtlichen) Ausdruck, beide sind also inhaltsgleich und unterscheiden sich nur in ihren Beschaffungskosten und in ihrer Weiterverwendbarkeit: Banken, Versicherunge, Gerichte oder andere Behörden verlangen häufig ein beglaubigtes Dokument.
Wenn man einen Handelsregisterauszug benötigt, dann kann man selbst zum Gericht fahren, kostenlos Einsicht nehmen, aber Auszüge oder Ausdrucke in jeder Form kosten immer etwa. Oder man gibt diese Aufgabe weiter an einen versierten gewerblichen Onlinedienst. Über den unten aufgeführten Link kommen Sie zu einem von diesen, nämlich unseren. Dort erhalten Sie den “Ausdruck aus dem Handelsregister” ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und ohne Vorkasse, in der unbeglaubigten Form schon binnen weniger Minuten, wenn nötig.
Wenn Sie Fragen haben, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder Sie nutzen gleich dieses Formular:
Auftragsformular: amtlicher Handelsregisterauszug