Die Gesellschafterangaben zu einer GmbH kurzfristig erhalten – mittels einer Gesellschafterliste
Angaben über die Eigentümer einer GmbH mittels Gesellschafterliste durch Dienstleister oft binnen weniger Minuten lieferbar.
Die Angaben zu den Gesellschaftern gibt es beim örtlichen Registergericht / Handelsregister, dort wo der Sitz der GmbH ist. Diese Angaben gibt es meist in Form einer gesondert zu bestellenden Gesellschafterliste, die in Deutschland nicht automatisch einem klassischen Handelsregisterauzug (aktueller auch Ausdruck oder Abdruck bezeichnet) beiliegt.
Die letzte vorliegende Gesellschafterliste ist dann immer auch die gültige, selbst wenn diese schon viele Jahre alt ist.
Die Gesellschafterangaben können von jedermann beim Registergericht kostenfrei in Erfahrung gebracht werden, Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch diesbezüglich bei Eigenrecherche Gebühren. Sie können das also selbst tun bzw. einen Onlineservice damit beauftragen. Von dort wird Ihnen oft schon innerhalb weniger Minuten eine Aufstellung der Angaben über die Gesellschafter geliefert.
Wussten Sie, dass Sie, wenn Sie eine Gesellschafterliste im Ausland verwenden wollen, Sie diese vorher beglaubigen und mit einer Apostille versehen lassen müssen? Wir helfen Ihnen auch in diesen Fällen weiter.
Auftragsformular: Gesellschafterangaben