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Tag: Bayern

Auszug von einem Handelsregister in Bayern beschaffen

Auszug von einem Handelsregister in Bayern beschaffen

Woher bekomme ich einen Auszug vom einem Handelsregister in Bayern?

An Registergerichten wird generell das Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister geführt. Das ist nicht nur in Bayern so. Welches dieser Registergerichte in Bayern dann jedoch konkret zuständig ist, dies hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft, Verein, Genossenschaft oder Partnerschaft ab, denn in Bayern existieren verschiedene regional zuständige Registergerichte.

Wenn man die Zuständigkeit nicht selbst herausfinden will, dann kann dies mühsam sein, oder man kann auch einen gewerblichen Dienstleister bzw. einen entsprechenden Onlineservice nutzen, welche Zugang zu den Registergerichten haben.
Da reicht es dann aus, wenn Sie die vorhandenen Daten in eine Formularmaske eingeben, der Rest wird dann dort herausgesucht. In aller Regel bekommt man so, bezogen auf eine gesuchte Gesellschaft, beispielsweise sehr schnell einen Handelsregisterauszug, wenn gewünscht schon binnen weniger Minuten.

Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister darin Auskunft:


Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.

Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft schon innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Auftragsformular anschauen: >>> Auszug von einem Registergericht in Bayern