Informationen von einem Handelsregister im Freistaat Bayern, wer ist da überhaupt wo zuständig?
Wie bekomme ich schnell Informationen von einem der Handelsregister in Bayern?
Im Freistaat Bayern gibt es 21 verschiedene lokale Handelsregister, welches genau zuständig ist, dies hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft ab. Handelsregister im Freistaat Bayern wie in ganz Deutschland sind für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Wenn Sie die Zuständigkeit nicht selbst herausfinden wollen oder Ihnen dafür einfach die Zeit fehlt, dann nutzen Sie doch unseren Service, denn wir suchen nicht nur in ganz Bayern nach der entsprechenden Gesellschaft, sondern deutschlandweit. Es reicht daher vollkommen aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma eingeben, das richtige bzw. zuständige Handelsregister in Bayern wird herausgesucht. Sicherheitshalber wird auch gleich deutschlandweit geprüft. Denn es gibt durchaus auch GmbH, die in Bayern aktiv sind, aber z.B. in Berlin ihren Sitz haben können.
Welche Informationen können wir Ihnen von einem Handelsregister in Bayern liefern? Aus dem „Ausdruck aus dem Handelsregister“, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es offiziell keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, durch uns oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Auftragsarten / Handelsregister Bayern + deutschlandweit unter zeitl. Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck aus einem Handelsregister (Bayern) gibt nur den tagaktuellen Registerstand wieder, ohne bereits gelöschte oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck aus einem Handelsregister (Bayern) gibt hingegen alle Registereintragungen (also auch gelöschte) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in tabellarischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck aus einem Handelsregister (Bayern) zeigt nur das eingescannte alte Karteiblatt, welches bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung geführt wurde. Dieser Ausdruck ist deshalb nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Sie erhalten diese Informationen aus einem Handelsregister in Bayern durch uns online ohne Tricks wie Mitgliedschaft, Abo, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den (unbeglaubigten) Handelsregisterauszug innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung auf gleichem Weg oder wenn gewünscht per Briefpost zu.
Auftragsformular anschauen: Handelsregister Bayern