Welche Arten von einem Handelsregisterauszug gibt es?
Beglaubigt = amtlich; unbeglaubigt = nicht amtlich
Seit vor einigen Jahren die elektronische Registerführung beim Handelsregister eingeführt wurde, welches bei den Amtgerichten/Registergerichten geführt wird, gibt es keine traditionellen Handelsregisterauszüge mehr begrifflich in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nur noch einen sog. “Amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister” und einen “Ausdruck Handelsregister”.
Der letztgenannte unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, durch uns lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell wie gesagt auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. Er wird oft zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten und anderen Behörden benötigt.
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug, heute auch häufig “Ausdruck” genannt, benötigen, können Sie sich selbst an das jeweilige Registergericht wenden, am besten natürlich gleich an das wirklich regional zuständige. Einsichtnahme ist jedermann kostenfrei möglich; Auskünfte/Auszüge/Ausdrucke kosten auch bei Eigenrecherche stets Gebühren. Wenn Sie diesen Aufwand scheuen und einen seriösen und erfahrenen Dienstleister beauftragen möchten, dann nutzen Sie beispielsweise den unten folgenden Link.
Unter zeitlichem Aspekt existieren folgende drei Formen:
1. Der aktuelle Ausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, also den heutigen Stand wieder. Löschungen oder frühere Einträge fehlen.
Beispiel: Wenn vor wenigen Tagen der langjährige Geschäftsführer ausgeschieden ist, dann können Sie diese Tatsache dem aktuellen Ausdruck nicht entnehmen. Sie können nur den neuen Geschäftsführer sehen. Diese Auszugsform ist geeignet für die Vorlage bei Behörden etc.
2. Der chronologische Ausdruck gibt hingegen alle bisherigen Veränderungen der letzten Jahre wieder, etwa seit 2006. Um bei dem Beispiel zu bleiben: Hier können Sie die bisherigen Geschäftsführer sehen, also von wann bis wann Sie als solche tätig waren. Dieser Auszug ist für die Fälle gut, wenn man sich einen guten Überblick über die Entwicklung einer Gesellschaft veschaffen möchte. Aus den bisherigen Veränderungen kann man dann selbst seine Schlüsse ziehen.
3. Der historische Ausdruck zeigt nur doch die Altangaben zur Gesellschaft. Dieser Auszug endet dort, wo der chronologische Auszug beginnt. Der historische Auszug wurde also nicht mehr weitergeführt und ist deshalb nicht mehr aktuell. Aber für einen guten Gesamtüberblick kann auch dieser Auszug durchaus von Interesse sein.
Wenn Sie jetzt einen Handelsregisterauszug anfordern möchten, dann geht das hier: Handelsregisterauszug anfordern