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Handelsregisterauszug Frankfurt/Main vom Amtsgericht

Handelsregisterauszug Frankfurt/Main vom Amtsgericht

Woher bekommt man schnell einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht bzw. dem Handelsregister in der Stadt Frankfurt/Main?

Wenn Sie einen Handelsregisterauszug, heute auch häufig „Ausdruck“ genannt, benötigen, können Sie sich selbst an das jeweilige Registergericht wenden, am besten natürlich gleich an das wirklich regional zuständige. Einsichtnahme ist kostenfrei, Auskünfte kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
In  Hessen werden gegenwärtig insgesamt 18 verschiedene Handelsregister geführt, eines davon in Frankfurt/Main, das den Handelsregisterauszug Frankfurt/Main liefert. Wenn Sie nicht selbst das richtige Handelsregister herausfinden möchten und den Rechercheaufwand scheuen und einen seriösen und erfahrenen Dienstleister beauftragen möchten, dann nutzen Sie doch den unten folgenden Link.
Über folgende Angaben erteilt das deutsche Handelsregister jedermann Auskunft:

Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Frankfurt am Main, auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“ genannt, erhalten Sie hier von uns innerhalb von einer Stunde oder noch schneller per E-Mail im PDF-Format, falls Sie nicht selbst zum Amtsgericht Frankfurt am Main fahren oder zu diesem Amtsgericht selbst Kontakt aufnehmen möchten. Sie können sich den erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Frankfurt am Main dann auf dem Computer abspeichern und ausdrucken.
Den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Frankfurt am Main hingegen können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. vier Werktagen liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss daher per Brief zu Ihnen gelangen.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird hier seit dem Jahre 2005, mit der Einführung der elektronischen Registerführung, als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet. Dieser ist jedoch identisch mit dem bisherigen „Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Frankfurt am Main