Durchsuchen nach
Tag: freiwillige Eintragung

Muss ich mich in das deutsche Handelsregister eintragen?

Muss ich mich in das deutsche Handelsregister eintragen?

Wann muss ich mein Gewerbe ins Handelsregister eintragen lassen?

Die Eintragung von Gewerbetreibenden in das Handelsregister erfolgt zunächst nur auf deren eigene Initiative, eine Eintragung ohne eigenes Wissen und Zutun erfolgt nicht. Wenn man sich als Gewerbetreibender also schon die Frage stellt, ob man im Handelsregister geführt wird, dann ist die Antwort meist: Nein.

Zur Eintragung in das Handelsregister besteht erst dann eine Notwendigkeit, wenn das Gewerbeunternehmen nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Aber auch wenn dies noch nicht der Fall ist, kann man sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, sofern es sich um gewerblich tätige Unternehmen handelt, denn Freiberufler können sich nicht in der Handelsregister eintragen. Sofern sich ein Unternehmen jedoch freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt, so wird zum Zeitpunkt der Eintragung die „Kaufmannseigenschaft“ begründet.

Aber ab wann ist eine Eintragung in das Handelsregister für ein Unternehmen Pflicht?

Hierbei sind folgende Kriterien mittels Einzelfallprüfung heranzuziehen:
Umsatz, Betriebskapital, räumliches Ausmaß des Geschäftsbetriebs, Zahl der Arbeitnehmer, in Anspruch genommene Kredite, errichtete Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu einem Ergebnis, ob eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht oder nicht.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Firma, ein Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, dann können Sie das über den Link unten prüfen lassen. Wenn keine Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, dann bleibt die Auskunft für Sie selbstredend kostenfrei. Ansonsten wird gleich ein Auszug über den Eintrag in das Handelsregister kostenpflichtig abgerufen.

Auftragsformular anschauen: Auskunft über eine Eintragung im Handelsregister