Durchsuchen nach
Tag: gelöscht

Chronologischer Handelsregisterauszug: Warum sind einzelne Passagen rot oder schwarz durch- oder unterstrichen?

Chronologischer Handelsregisterauszug: Warum sind einzelne Passagen rot oder schwarz durch- oder unterstrichen?

Das Handelsregister ist in Deutschland ein offenes Register, in welcher jeder ohne Nachweis eines berechtigten Interesse kostenfrei einsehen kann. Aber wenn man dann einen chronologischen Handelsregisterauszug in den Händen hält, dann findet man darauf oft rot unterstrichene Textteile. Was bedeuten diese roten Durch- oder Unterstreichungen?

Der erste Gedanke, dass es sich um besonders wichtige Textabschnitten handeln könnte, stimmt nicht. Denn es handelt sich schlicht um gelöschte Daten. Aufgrund einer gebotenen Übersichtlichkeit ist es seitens der Amtsgerichte gewollt, dass man die gelöschten Passagen also solche erkennt, diese trotzdem aber noch lesen kann. Deshalb werden die gelöschten  Daten nicht komplett geschwärzt oder gelöscht, sondern mittels der Durchstreichung wird deren Status als „gelöscht“ im Sinne von überholt und ungültig markiert. Die Durchstreichung soll man also noch lesen können. Gerade wann man frühere Einträge zurückverfolgen will ist dies ein sehr praktisches Verfahren.
Gelegentlich kann man auch schwarze Unterstreichungen auf dem Handelsregisterauszug lesen. Dieser Umstand ist jedoch in solchen Fällen lediglich der Verwendung eines Schwarz-Weiss-Druckers statt eines Farbdruckers geschuldet. Die schwarz untertrichenen Passagen gelten also insofern auch als gelöscht.
Wenn man auf einem Handelsregisterauszug  alle  gelöschten Daten mit aufgeführt haben will, dann muss man also einen chronologischen Handelsregisterauszug bestellen, denn nur auf diesem sind die früheren, also gelöschten Daten, auch vollständig mit aufgeführt. Wo kann man einen solchen Auszug bestellen?

Das geht hier: Auskunft aus dem Handelsregister