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Tag: Gläubiger

Insolvenz einer Ltd. in Deutschland nach hiesigem Recht

Insolvenz einer Ltd. in Deutschland nach hiesigem Recht

Wie geht eine englische Ltd. in Deutschland in die Insolvenz?

Im englischen Wirtschaftsrecht besteht für den “Director” einer Ltd. die Verpflichtung, den Eintritt eines Schadens für die Gläubiger der entsprechenden Ltd. zu verhindern. Der Director ist dem deutschen Geschäftsführer vergleichbar. Der Director einer Ltd. muss also sofort den Geschäftsbetrieb einstellen und die Insolvenz einer Ltd. beim englischen Handelsregister anmelden, wenn er zu dem Schluss kommt, dass hier ein Schaden für die Gläubiger der Ltd. eintreten kann. Er müsste dann den „winding up“ beantragen. Dies betrifft Ltd., die in England registriert und auch dort tätig sind.
Anders ist die Rechtslage, wenn die Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt außerhalb von England / Großbritannien hat, z.B. in einem Land der EU. Dann gelten die nationalen Vorschriften für die Insolvenz, in Deutschland wäre dies die Insolvenzordnung.
Der zufolge muss die Ltd. innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung die Insolvenz beim zuständigen Registergericht anmelden. Dazu muss kein Handelsregistereintrag für eine in Deutschland errichtete Zweigniederlassung vorhanden sein. Die Verpflichtung gilt trotzdem. Für den Director ist dies ein wichtiger Umstand, denn bei Versäumnissen droht nämlich die Durchgriffshaftung auf sein Privatvermögen.
Wenn man klären möchte, ob es Hinweise für eine Insolvenz der Ltd. gibt, dann sollte man zunächst auf dem Handelsregisterauszug der Zweigniederlassung in Deutschland nachsehen, ob es ein Insolvenzverfahren gibt. Wenn dies negativ ist, dann ist es auch möglich, das beim Registergericht noch keine zu veröffentlichende Entscheidung getroffen wurde, ein entsprechender Insolvenzantrag jedoch vorliegt. Dann solle man beim englischen Handelsregister prüfen.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.

Wir unterstützen Sie bei diesen Recherchen gern.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Ltd.