Durchsuchen nach
Tag: Handelsregister-Praxis

Gibt es ein allgemeines Unternehmensregister in Deutschland?

Gibt es ein allgemeines Unternehmensregister in Deutschland?

Wichtig zur Beantwortung dieser Frage: die jeweilige Rechtsform des Unternehmens!

Gibt es ein Unternehmensregister? Zunächst: Es gibt kein zentrales Unternehmensregister, in welchem alle Firmen und Unternehmen in Deutschland geführt werden. Entscheidend ist die Rechtsform:
Gewerbetreibende werden im Gewerberegister vor Ort geführt. Eine Einsichtnahme kann dort nur bei berechtigtem Interesse vorgenommen werden.
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG, UG, OHG, Ltd.-ZNL) werden am Ort ihrer Niederlassung im Handelsregister geführt. Insofern ist es naheliegend, dass unter dem Unternehmensregister das Handelsregister verstanden wird, in das jedermann kostenfrei Einsichtnahme erhalten kann. Ausdrucke oder Auskünfte kosten dort aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Welche Art von Informationen oder Auskunft erhält man von diesem Unternehmens- sprich: vom Handelsregister?
Man erhält einen Handelsregisterauszug. Aus diesem geht hervor: Firma, also der “Name” des Unternehmens, Sitz (Adresse), Geschäftszweck der Gesellschaft, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Diesen Auszug aus dem Unternehmensregister, richtiger Handelsregister, können Sie direkt beim Amtsgericht / Registergericht vor Ort erhalten. Wenn Sie nicht selbst zum Unternehmensregister fahren wollen, dann können Sie den Auszug auch hier online bestellen und sehr schnell durch uns per E-Mail erhalten, wenn gewünscht, auch schon binnen weniger Minuten:

Auftragsformular ansehen: Unternehmensregister