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Tag: Handelsregisterausdruck

Handelsregisterausdruck in einer Stunde – oder bei Bedarf und entsprechender Bestellung sogar noch schneller!

Handelsregisterausdruck in einer Stunde – oder bei Bedarf und entsprechender Bestellung sogar noch schneller!

Keine Fallstricke, sondern schnelle und zuverlässige Lieferung

Einen Handelsregisterausdruck in einer Stunde, oft sogar noch wesentlich schneller, übermitteln wir Ihnen per E-Mail über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG oder Ltd. (NL Deutschland) online und im Original vom Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder. Wir liefern diesen Handelsregisterausdruck per E-Mail und im PDF-Format, so dass Sie sich diesen auf Ihrem PC abspeichern und bei Bedarf selbst ausdrucken können.

Handelsregister sind in  Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge erzeugen Gebühren.

Aus dem Handelsregisterausdruck geht hervor: Firma (Gegenstand+Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtsgerichten / Registergerichten ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.

Den Handelsregisterausdruck gibt es unter zeitl. Aspekt in drei Varianten:
1. Der aktuelle Handelsregisterausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Handelsregisterausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Handelsregisterausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell.

Sie erhalten den Handelsregisterausdruck online bei uns ohne Tricks wie Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Den Handelsregisterausdruck erhalten Sie per E-Mail, die Rechnung geht Ihnen per Briefpost zu.

Über uns erhalten Sie gegen einen Aufpreis auch einen beglaubigten Handelsregisterausdruck vom Amtsgericht oder wir lassen für Sie zum gleichen Preis Kopien aus der Registerakte fertigen: aktuelle und frühere Gesellschafterlisten, Angaben zu Geschäftsführern, zu Gesellschaftsverträgen, Verflechtungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. Diese Dokumente und auch den beglaubigten Handelsregisterausdruck übermitteln wir Ihnen dann innerhalb weniger Tage.
Wenn Sie noch Fragen haben oder Sie nutzen gleich dieses Auftragsformular: Handelsregisterausdruck