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Tag: Landgericht

Apostille für internationalen Rechtsverkehr nötig

Apostille für internationalen Rechtsverkehr nötig

Warum muss ein beglaubigter Handelsregisterauszug mit einer Überbeglaubigung versehen werden?

Unter eine Überbeglaubigung, eigentlich Doppeltbeglaubigung, ist die Ausfertigung einer sog. Apostille zu vestehen, eine im internationalen Urkundenverkehr gebräuchliche Beglaubigungsform. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation von 1961 sind. Deutschland ist Mitglied.
Im Zusammenhang mit dem Handelsregister ist darunter ein bereits amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher mit einem zusätzlichen Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde, mit dieser sog. Apostille. Dieser Echtheitsnachweis wird an einem bereits erstellten beglaubigten Handelsregisterauszug vorgenommen, vom übergeordneten Landgericht in Form eines zusätzlichen Siegels.
Damit kann der Handelsregisterauszug im Ausland genutzt werden.
Es ist dabei zu beachten, dass eine Apostille nicht pauschal erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Mitgliedsland des o.g. Haager Übereinkommens erteilt. Wir helfen Ihnen auch da gern unkompliziert weiter.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug mit Überbeglaubigung