Wie und woher erhält man zuverlässig und schnell eine schriftliche Handelsregisterauskunft online?
Wie und woher bekommt man schnell eine Handelsregisterauskunft online?
Sie können diese selbst bei den Amtsgerichten oder dem Registerportal der Länder beauftragen, gegen Gerichtsgebühren oder auch mit einem zeitaufwendigen Anmeldeverfahren. Die Alternative: Dafür gibt es eine Reihe von gewerblichen Recherchediensten, welche einen Online-Zugang zu den Amtsgerichten / Handelsregister bzw. zum Registerportal der Länder besitzen. Und so eine Handelsregisterauskunft kann dort tatsächlich online bestellt und geliefert werden und dies teilweise wenn nötig innerhalb von wenigen Minuten. Dass dieser Service etwas teurer ist als wenn Sie direkt selbst zum Handelsregister gingen, versteht sich.
Welche Informationen beinhaltet eine Handelsregisterauskunft?
Die Handelsregisterauskunft wird oft auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” oder auch “Handelsregisterauszug” genannt, die Inhalte sind identisch. Wichtig ist allerdings, ob eine Handelsregisterauskunft in beglaubigter und unbeglaubigter Form erteilt werden soll und zwar von folgenden unterschiedlichen Formen einer Handelsregisterauskunft:
1. Die aktuelle Handelsregisterauskunft gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Die chronologische Handelsregisterauskunft gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. Diese Auflistung der frühere und gelöschten Daten endet dann mit der tagaktuellen Eintragung.
3. Die historische Handelsregisterauskunft zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht mehr aktuell, denn er endet ca. 2005.
Sie erhalten die Handelsregisterauskunft online hier ohne jedwede Tricks wie Mitgliedschaft oder Anmeldung, die Rechnung per E-Mail oder wenn gewollt per Briefpost. Eine Ausnahme stellt die amtlich beglaubigte Handelsregisterauskunft dar: Diese kann nur per Brief übermittelt werden, also nicht online. Und das dauert deshalb dann auch einige Tage. Eine Gesellschafterliste steht jedoch meist sofort zur Verfügung, von einigen Ausnahmen einmal abgesehen.
Auftragsformular anschauen: schriftliche Handelsregisterauskunft