Wer muss sich in ein deutsches Handelsregister eintragen?
Ausschlaggebend vor allem: Kategorie “Kaufmann”
Oft wird die Frage gestellt, ob man sich in das Handelsregister eintragen muss, sobald man ein Gewerbe ausübt.
Üblicherweise müssen sich Gewerbetreibende oder auch Einzelkaufleute ebenso wie BGB-Gesellschaften (GbR) nicht im Handelsregister eintragen lassen, während für einen “Kaufmann” jedoch dafür in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Aber wo ist die Abgrenzung zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Kaufmann?
Das Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichnet jedes ein Gewerbe betreibende Unternehmen als “Handelsgewerbe” oder “Kaufmann”, es sei denn, das Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Welche gewerbliche Tätigkeit dabei genau ausgeführt wird, ist unerheblich und so gelten auch Unternehmen, die im wörtlichen Sinne keine Güter oder auch Waren an- oder verkaufen, als Kaufleute.
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb vorliegt, werden die folgenden Kriterien angesetzt:
– Jahresumsatz
– Höhe des eingesetzten Kapitals
– Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
– Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten
– Größe und Anzahl der Geschäftsräume
– Anzahl der Beschäftigten
– Art der Buchführung.
Sofern demnach der Geschäftsbetrieb eines Einzelkaufmanns oder einer Personengesellschaft (OHG/KG) nach Art und Umfang als kaufmännisch anzusehen ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung, diese Firma dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Wenn diese Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen, dann reicht die Gewerbeanmeldung aus.
Wenn ein Unternehmens die Eintragung in das Handelsregister nicht vornimmt, obwohl es aufgrund seines Geschäftsumfanges eintragungspflichtig ist, dann kann das Registergericht die Anmeldung auch durch die Verhängung von Zwangsgeldern durchsetzen.
Wenn Sie prüfen wollen, ob eine Firma oder Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, dann sollten Sie sich diesen Link anschauen und dort das Kontaktformular nutzen: