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Tag: Register

Einen aktuellen Auszug aus dem GmbH-Register hier erhalten

Einen aktuellen Auszug aus dem GmbH-Register hier erhalten

Woher kann ich ohne Anmeldung einen Auszug aus dem GmbH-Register in Deutschland erhalten?

Mit dem GmbH-Register kann nur das Handelsregister gemeint sein, in dem Angaben zu GmbH, aber auch zu anderen Gesellschaftsformen, gespeichert sind.
Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister jedermann Auskunft:
Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Dort, über Abteilung B,  kann man beispielsweise sehr schnell einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug erhalten. Einsichtnahme ist jedermann kostenfrei möglich; Ausdrucke/Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Wenn Sie nicht selbst zu einem der zahlreichen örtlichen Handelsregister, die beim jeweiligen Amtsgericht geführt werden, gehen möchten, dann können wir die Recherche für Sie erledigen. Sie erhalten von uns direkt vom Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder einen Handelsregisterauszug, auch “Abdruck aus dem Handelsregister” genannt, innerhalb von einer Stunde im PDF-Format per E-Mail oder oft sogar noch schneller. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom GmbH Register, also dem Handelsregister, dann selbst ausdrucken.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom GmbH-Register, oder besser: Amtsgericht/Handelsregister, können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. vier bis fünf Werktagen liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost zu Ihnen gelangen.
Noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird aktuell bei vielen Amtsgerichten auch als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren “Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”. Beide Dokumentenarten (amtlich/beglaubigt und nicht amtlich/unbeglaubigt) sind inhaltsgleich und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit, denn Versicherungen, Banken, Gerichte und andere Behörden verlangen zumeist eine amtliche/beglaubigte Variante.

Auftragsformular: GmbH Register