Gibt es möglicherweise eine Auskunft vom GmbH-Register?

Gibt es möglicherweise eine Auskunft vom GmbH-Register?

Gibt es eigentlich überhaupt ein GmbH-Register?

Also ein Register, wo alle Firmen in dieser Gesellschaftsform aufgelistet sind? Mit dem GmbH-Register kann nur das Handelsregister in Deutschland gemeint sein. Kapitalgesellschaften, also auch GmbH usw., werden beim für deren Sitz zuständigen Registergericht geführt, im Handelsregister.
Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften, also auch GmbH. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.

Welche Art von Informationen oder Auskunft erhält man von dort?

Man erhält einen Handelsregisterauszug. Aus diesem geht hervor: Firma, also der „Name“ des Unternehmens, Sitz (Adresse), Geschäftszweck der Gesellschaft, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Diesen Auszug aus dem GmbH-Register, richtiger dem Handelsregister, können Sie direkt beim Amtsgericht / Registergericht vor Ort erhalten. Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist umsonst und ist jedermann möglich. Einen schriftlichen Auszug aus dem GmbH-Register erhalten Sie allerdings auch bei Eigenrecherche stets nur gegen Zahlung von Gebühren. Wenn Sie nicht selbst zum Register fahren wollen, dann können Sie den Auszug auch online bestellen und wenn gewünscht umgehend von uns per E-Mail erhalten:

Auftragsformular ansehen: Auszug aus dem GmbH-Register

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