Ltd.: Wie bekomme ich Dokumente vom englischen Handelsregister?

Ltd.: Wie bekomme ich Dokumente vom englischen Handelsregister?

Woher erhält man Informationen über eine britische Ltd.?

Das englische Handelsregister wird beim Companies House in Cardiff oder seinen Nebenstellen geführt. Dort, beim Companies House, kann man eine Vielzahl von Dokumenten über einzelne Ltd. abrufen.
Im Vergleich zu Aussehen und Inhalt eines Handelsregisterauszugs in Deutschland gibt es Unterschiede, da eine englische Ltd. regelmäßig Erklärungen an das englische Handelsregister einreichen muss, was schnell zu einer verwirrenden Vielzahl von hinterlegten und abrufbaren Dokumenten führt. Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache ist auch etwas Fachwissen nötig, z.B. dass ein Annual Account einer Jahresbilanz gleichkommt, ein Director der Geschäftsführer, ein Shareholder ein Gesellschafter ist usw. Es ist daher günstig mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat. Sonst kann es angesichts der Materialvielfalt teuer werden.
Sobald die Ltd. den Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im englischen Handelsregister eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Wenn man es genauer wissen will, dann sollte man allerdings auch beim englischen Handelsregister prüfen, denn es ist schon vorgekommmen, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert war, die eigentliche Ltd. beim englischen Handelsregister aber bereits gelöscht. Das kann passieren, wenn eine englische Ltd. gegenüber dem englische Handelsregister bestimmte Einreichungspflichten versäumt hat und daher gelöscht wurde und dies dem deutschen Handelsregister nicht mitgeteilt wurde und in der Bundesrepublik einfach weiter geschäftlich aktiv ist. Die Gründe dafür können vielfältig sein.

Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.

Wir holen die Auskünfte über englische Ltd. ein und wissen, welche Datensätze relevant sind und nicht. In der Regel können wir diese Dokumente dann innerhalb von wenigen Stunden übermitteln.

Auftragsformular: englisches Handelsregister

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