Die Gesellschafter einer GmbH zügig ermitteln lassen

Die Gesellschafter einer GmbH zügig ermitteln lassen

Wie und wo kann ich die Gesellschafter einer GmbH ermitteln lassen?

Zunächst einmal kann man zum Amtsgericht / Handelsregister gehen, also dorthin, wo die betreffende GmbH ansässig ist. In das Handelsregister beim Amtsgericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen, um die Gesellschafter einer GmbH zu ermitteln. Einsichtnahme ist jedermann kostenfrei möglich; schriftliche Auskünfte erzeugen aber auch bei  Eigenrecherche beim Amtsgericht Gerichtskosten.
In der Registerakte befinden sich Angaben darüber, wer die Gesellschafter einer GmbH sind, wobei immer die letzten Angaben der Gesellschafter relevant bzw. gültig sind.
Falls Sie jedoch nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten um die Gesellschafter einer GmbH zu ermitteln, oder einfach nicht die Zeit haben, das schriftlich anzufordern, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen binnen einer Stunde, wenn gewünscht eventuell auch schneller, eine eingescannte Kopie der an das Amtsgericht eingereichten Liste der Gesellschafter einer GmbH.
Dabei gibt es eine Einschränkung: Sollte es bei der Liste der Gesellschafter einer GmbH in den Jahren seit der Digitalisierung keine Veränderungen gegeben haben, dann müssen diese Altangaben evtl. beim Amtsgericht der entsprechenden Registgerakte zur GmbH per Hand entnommen werden, was dann eine Bearbeitungszeit vom vier bis fünf Werktagen erfordert.

Auftragsformular: Gesellschafter einer GmbH ermitteln

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