Gesellschafterliste einer GmbH: Woher bekommt man eine Info?

Gesellschafterliste einer GmbH: Woher bekommt man eine Info?

Woher erfahre ich, wer auf der Gesellschafterliste einer GmbH geführt wird?

Die Angaben zu den Gesellschaftern gibt es beim Amtsgericht / Handelsregister, dort, wo die betreffende GmbH ansässig ist. Diese Angaben gibt es meist in Form einer sogenannten Gesellschafterliste.
Da die Geschäftsführer einer GmbH mit dem Handelsrechtsreformgesetz von 1998 die Pflicht haben, nach jeder Veränderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung dies dem Handelsregistergericht mitzuteilen, kann man sich auf diese Daten sehr oft verlassen. Gemäß § 40 GmbHG Absatz 1 ist festgelegt, dass die aktuellen Angaben zu den Gesellschaftern, aus welcher Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort hervorgehen, sowie die gezeichneten Stammeinlagen entnommen werden können, unterschrieben an das Handelsregister einzureichen sind, falls sich entsprechende Veränderungen ergeben haben. Diese Gesetzesnorm besagt auch, dass eine Haftung des Geschäftsführers den Gläubigern der Gesellschaft gegenüber besteht, wenn ein Schaden daraus entsteht, dass die Angaben zu den Gesellschaftern nicht aktuell sind. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Schon aus diesem Grunde kann man davon ausgehen, dass die letzte Liste der Gesellschafter auch die aktuelle ist, auch wenn diese schon älteren Datums ist.
Die Angaben über die Gesellschafter einer GmbH kann jedermann beim Amtsgericht bekommen. Einsichtnahme ist kostenfrei, Auszüge oder Ausdrucke kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Wenn Sie nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten oder nicht die Zeit haben, selbst dorthin zu fahren, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen binnen einer Stunde oder noch schneller eine eingescannte Kopie der an das Amtsgericht eingereichten Angaben über die Gesellschafter einer GmbH. Mit einer Einschränkung: Sollte es bei den Gesellschaftern einer GmbH seit der Einführung des elektronischen Registers keine Veränderungen mehr gegeben haben, dann müssen diese Altangaben beim Amtsgericht eventuell per Hand der entsprechenden Registerakte zur GmbH entnommen werden, was dann eine Bearbeitungszeit vom vier bis fünf Werktagen erfordern kann.

Auftragsformular: Gesellschafterliste einer GmbH

Kommentare sind geschlossen.