Amtlicher Handelsregisterauszug gilt als beglaubigt

Amtlicher Handelsregisterauszug gilt als beglaubigt

“amtliche” Lieferung nur in klassischer Briefform auf Papier möglich

Innerhalb von ca. drei bis fünf Tagen liefern wir einen Handelsregisterauszug, und zwar einen amtlich beglaubigten , über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK oder UG (haftungsbeschränkt) im Original vom Amtsgericht. Sie bekommen diesen amtlichen Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt, von uns per Briefpost, denn aufgrund der Siegelung werden diese Dokumente nicht elektronisch verschickt. (Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 spricht man offiziell nicht mehr von Handelsregisterauszügen in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nennt diese amtlicher Handelsregisterauszug bzw. nicht amtlicher Ausdrucken. Aber die alten Begriffe unbeglaubigter bzw. beglaubigter Handelsregisterauszug sind noch sehr gebräuchlich.)

Aus jedem Handelsregisterauszug geht hervor: Firma (Gegenstand und Sitz), Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Den Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt, bekommen Sie von uns ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug, diesen erhalten Sie im Bedarfsfall oft durch uns schon innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken). Unbeglaubigte und beglaubigte Auszüge sind inhaltsgleich, die beglaubigte Variante wird häufig zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden verlangt.
Eine Gesellschafterliste benötigt man in aller Regel nicht beglaubigt. Hier wird die Kopie aus der Registerakte meist ausreichend sein.

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular: Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt

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