Auszug vom Handelsregister Bremen bestellen

Auszug vom Handelsregister Bremen bestellen

Wo gibt es schnell und ohne Anmeldung einen Handelsregisterauszug von dort?

Das Handelsregister Bremen wird im Amtsgericht/Registergericht Bremen geführt, seit einiger Zeit sind dort auch die Firmen aus Bremerhaven registriert. Das Handelsregister ist ein öffentliches Register,
das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Einsichtnahme ist kostenfrei, Auszüge oder Ausdrucke kosten auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt. Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Eintragungen nimmt das Registergericht grundsätzlich auch nur auf Antrag vor. Unterbleibt jedoch eine gesetzlich erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Folgende Angaben stehen in jedem deutschen Handelsregister:
Firma / Sitz / vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) / Stammkapital / Rechtsform des Unternehmens

Den unbeglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Bremen, auch oft als “Ausdruck aus dem Handelsregister” bezeichnet, den erhalten Sie hier binnen 60 min per E-Mail oder noch schneller im PDF-Format, falls Sie nicht selbst das Amtsgericht Bremen kontaktieren bzw. dorthin fahren möchten. Handelsregister sind in Deutschland von jedermann kostenfrei einsehbar; Auskünfte oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren. Sie können den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Bremen bei sich speichern und ausdrucken.
Wenn Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann gibt es auch noch den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Bremen. Diesen können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. fünf Werktagen liefern, da dieser nur in Papierform vorliegt und per Post übermittelt werden muss.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird häufig seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 nur noch als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem bisherigen “amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”.

Generell gilt: Beide Varianten – ob beglaubigt oder unbeglaubigt – sind inhaltsgleich und unterscheiden sich nur in ihrer Weiterverwendbarkeit: Banken, Versicherungen, Gerichte und andere Behörden verlangen zumeist die beglaubigten Dokumente.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Bremen

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