Handelsregisterauszug Darmstadt vom Amtsgericht erhalten

Handelsregisterauszug Darmstadt vom Amtsgericht erhalten

Wie schnell und ohne Anmeldung oder Registrierungen kann man einen Handelsregisterauszug Darmstadt erhalten?

Das Handelsregister ist in Deutschland stets ein öffentliches Register, also jedermann kostenfrei zugänglich – Auskünfte oder Auszüge aber kosten auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Es führt Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts. Das jeweilige Registergericht ist in aller Regel dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet und führt auch dessen Post- bzw. Lieferanschrift.
Hessen führt gegenwärtig 18 verschiedene Handelsregister, eines davon in Darmstadt.
Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.

Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Darmstadt, auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt, den erhalten Sie hier von uns innerhalb von einer Stunde oder noch schneller im PDF-Format per E-Mail, falls Sie nicht selbst zum Amtsgericht Darmstadt fahren oder zu diesem Amtsgericht selbst per Brief oder Fax Kontakt aufnehmen wollen. Einsichtnahme ist kostenfrei, Auskünfte kosten auch bei Eigenrecherche Gebühren. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Darmstadt dann bei sich abspeichern und bei Bedarf auch selbst ausdrucken so oft Sie wollen.
Einen “amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug” vom Amtsgericht Darmstadt, den liefern wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. fünf Werktagen liefern, denn dieser liegt wegen der Siegel nur in Papierform vor und muss daher auch per Post verschickt werden. Er wird häufig von Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden verlangt
Noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten seit einigen Jahren auch aktuell als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem als solchen bisher bekannten “Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”. Schauen Sie sich bitte dieses Formular an: Handelsregisterauszug Amtsgericht Darmstadt / Hessen

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