Handelsregister Stendal: zentral für Sachsen-Anhalt

Handelsregister Stendal: zentral für Sachsen-Anhalt

Woher kann ich zügig einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht in Stendal erhalten?

In Stendal wird das Handelsregister zentral für das Bundesland Sachsen-Anhalt geführt, die Suche nach regionalen Zuständigkeiten auf Bundeslandebene entfällt also hier, ähnlich wie in Thüringen, Berlin oder dem Saarland – das Handelsregister in Stendal ist immer das richtige.
Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Einsichtnahme in deutsch Handelsregister ist jedermann möglich und kostenfrei; Auszüge oder Ausdrucke kosten aber in jedem Fall, auch bei Eigenrecherche, Gebühren.
Einen Handelsregisterauszug aus Stendal, den können Sie auch hier erhalten. Aktueller auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt, erhalten Sie diesen von uns, sofern gewollt, innerhalb von 30 min oder auch noch schneller, im PDF-Format per E-Mail, falls Sie nicht selbst zum Amtsgericht Stendal gehen bzw. oder zu diesem Amtsgericht selbst Kontakt aufnehmen möchten. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Stendal dann abspeichern und ausdrucken. Dieser Handelsregisterauszug nennt sich heute ganz korrekt “nicht amtlicher Ausdruck”.

Wie sieht es aus mit einem beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister?

Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Stendal hingegen können wir Ihnen derzeit von innerhalb ca. vier Werktagen liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss daher per Brief zu Ihnen gelangen. Inhaltlich unterscheiden sich beide Varianten nicht; zur Vorlage bei Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie allerdings zumeist eine beglaubigte/amtliche Variante.
Noch ein Hinweis: Der amtliche (beglaubigte) Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten aktuell seit einigen Jahren auch als “amtlicher Ausdruck” bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem als solchen bekannten “amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”.  Bei dem alten Begriff Gesellschafterliste ist es allerdings geblieben.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Stendal

Kommentare sind geschlossen.