Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Aschaffenburg erhalten

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Aschaffenburg erhalten

Wo kann ich zügig den Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Aschaffenburg bestellen? Was enthält dieser?

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Das gilt generell, nicht nur in Aschaffenburg. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Aschaffenburg, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, durch uns lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Natürlich können Sie auch selbst das AG Aschaffenburg aufsuchen oder beauftragen. Einsichtnahme in deutsche Handelsregister ist kostenfrei, Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren. Beachten Sie bitte auch, dass in Bayern z.Zt. noch 20 weitere Handelsregisterstandorte existieren und Sie natürlich nur in demjenigen fündig werden, in dessen Einzugsgebiet die gesuchte Gesellschaft wirklich ihren Firmensitz hat.
Ein versierter Dienstleister kann da oft viel Zeit und Umwege sparen.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Aschaffenburg

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