Handelsregisterauszug vom Handelsregister in München ordern

Handelsregisterauszug vom Handelsregister in München ordern

Wie komme ich an einen Handelsregisterauszug vom Handelsregister in München schnell und zuverlässig?

Jedes Handelsregister ist ein offenes Register, jeder kann dort kostenfrei Einsicht nehmen. Den Handelsregisterauszug erhält man allerdings auch bei Eigenrecherche nur gegen Gerichtsgebühren, die Höhe ist abhängig davon, ob er beglaubigt oder unbeglaubigt sein soll.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben vorwiegend selbst benötigen. Er ist durch einen versierten Dienstleister sehr kurzfristig, oft schon innerhalb weniger Minuten, digital lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Das Handelsregister in München ist eines der größten in Deutschland, auch weil das Handelsregister nicht nur die Stadt München abdeckt, sondern ebenfalls die München umgebenden Landkreise. Insgesamt verfügt Bayern über 20 weitere Handelsregisterstandorte außerhalb von München – fündig werden Sie nur in dem wirklich ganz konkret regional zuständigen. Wenn Sie sich nicht durchfragen wollen, dann sollten Sie sich diesen Link anschauen.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht München

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