Handelsregister Niederlande: Kann jeder dort eine Firma gründen?

Handelsregister Niederlande: Kann jeder dort eine Firma gründen?

Handelsregister Eintrag für jeden Selbstständigen, jede Firma?

Jedermann, auch jeder deutsche Staatsbürger, kann in den Niederlanden eine Firma gründen. Einschränkungen gibt es hierbei nicht, auch ist es nicht erforderlich, etwa niederländisches Kapital oder niederländische Staatsbürger dabei zu involvieren. Auch sind solche Firmen jenen Firmen vollständig gleichgestellt, die allein mit niederländischem Kapital ausgestattet sind oder ausschließlich von Niederländern betrieben werden und im Handelsregister Niederlande eingetragen.
Abweichend zu Deutschland ist jedes Unternehmen, also auch Einzelunternehmen, Gewerbetreibende etc., in den Niederlanden jedoch verpflichtet, sich in das niederländische Handelsregister eintragen zu lassen.
Elektronisch wird dieses zentral geführt, die Handelsregister in den Niederlanden sind aber generell regional organisiert, die Eintragung des eigenen Unternehmens erfolgt bei der regionalen Handelskammer, in deren Zuständigkeit der künftige Geschäftssitz fällt.
Die konkrete Art und Weise der Eintragung und auch der beizubringenden Dokumente hängt von der gewählten Unternehmensform ab. Diese Wahl der Rechtsform ist von entscheidender Bedeutung, da sich daraus jeweils verschiedene Folgen hinsichtlich Kapitaleinsatz, Steuer, Pflichten etc. ergeben.
Obwohl sich alle Firmen in das Handelsregister eintragen lassen müssen, wird in den Niederlanden trotzdem auch unterschieden zwischen “Natürlichen Personen” und “Juristischen Personen”.

Zu den Juristischen Personen gehören:
– Besloten Vennootschap (BV / B.V.)
– Naamloze Vennootschap (NV) – vergleichbar der Aktiengesellschaft

Zu den Personengesellschaften gehören:
– Eenmanszaak (Einzelbetrieb)
– Vennootschap onder Firma (Offene Handelsgesellschaft, vergleichbar der OHG-
– Commanditaire Vennootschap (vergleichbar der Kommanditgesellschaft)

Wenn Sie sich gezielt für eine Firma oder mehrere in den Niederlanden registrierte Firmen interessieren, dann können Sie hier bei uns einen Handelsregisterauszug oder auch einen Jahresabschluss bestellen. In den meisten Fällen wird ein digital zertifizierter Handelsregisterauszug gewünscht, weil dieser durch die elektronische Beglaubigung auch im PDF-Fomat verfügbar und damit per email übermittelbar ist.

Aber es gibt auch Fälle in denen man wissen muss, ob es eine Verflechtung der gesuchten Firma mit anderen Firmen gibt. Gerade in den Niederlanden ist das sehr verbreitet: Eine B.V. wird von einer andere B.V. gesteuert und die dann wieder von der nächsten usw. Hier hilft die Einsicht in die Gruppenstruktur (Concernrelaties).

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