Eine Limited – Ltd. – in England gründen – was bedeutet das?

Eine Limited – Ltd. – in England gründen – was bedeutet das?

Geringe Gründungskosten, aber stets höhere Folgekosten beachten!

Limited Company (Ltd.) wird im britischen Gesellschaftsrecht eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt  ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (GmbH). Die Gründungsdauer einer Limited beträgt eine bis drei Wochen. Während die Gründung einer GmbH ca. zwischen 2000 – 7000 Euro kostet, erfordert die Gründung einer Limited Company in England nur lediglich etwas mehr als 100 EUR. Es sollten jedoch auch die Folgekosten nicht unterschätzt werden, denn die Anwendung des englischen Rechts zieht eine Reihe von Pflichten und Kosten nach sich. Letztere dürften im Bereich von rund 250 Euro pro Jahr liegen.
Die Gesellschafter (Shareholder) haften nur mit der jeweils erbrachten Einlage, eine Nachschusspflicht besteht hier nicht. Der Shareholder einer Limited Gesellschaft ist dem deutschen Aktionär vergleichbar, allerdings reicht im Gegensatz zur deutschen AG ein einzelner Shareholder aus. Nicht unbeachtet lassen sollte man auch die Möglichkeiten der Mini-GmbH.
Eine Limited zu gründen kann also viele Vorteile haben, eine umfangreiche Beratung vor der Gründung in England ist jedoch ratsam. Die Beauftragung einer Gründungsagentur für die Limited Company kann ratsam sein, womit die Gründungskosten jedoch auf mehrere Hundert Euro steigen können.

Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.

Auftragsformular für einen Registerauszug: Englische Limited-Registerauszug

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert