Dokumente vom Registergericht München erhalten.
Wie bekomme ich schnell eine Auskunft vom Registergericht München?
Beim Registergericht München werden die folgenden Register geführt: Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister. Einsichtnahme ist kostenfrei, Auskünfte kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Wenn Sie das Registergericht München nicht selbst kontaktieren wollen, oder Ihnen fehlt die Zeit dazu, dann empfehle ich den unten aufgeführten Link, denn dieser Service liefert nicht nur Informationen über Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften oder eingetragene Partnerschaften mit Sitz in München, sondern auch deutschlandweit registrierte. (Bayern verfügt gegenwärtig über 20 weitere verschiedene Registerstandorte außerhalb von München.) So kann das wichtig sein, wenn der Sitz des Vereins, der Kapitalgesellschaft, der Genossenschaft oder der eingetragenen Partnerschaft nicht in München ist. Es reicht daher aus, wenn Sie im Auftragsformular (siehe unten) die Firma, den Verein, die Genossenschaft oder eingetragene Partnerschaft eingeben, das richtige Registergericht wird herausgesucht. Man kann also über diesen Service Auskünfte aus den nachfolgenden Registern beim Registergericht München erhalten:
Handelsregister
Vereinsregister
Genossenschaftsregister
Partnerschaftsregister
Welche Informationen können denn vom Registergericht München geliefert werden?
Von den oben genannten Registern beim Registergericht kann man folgende Auszüge bzw. Ausdrucke erhalten, die für alle anderen genannten Registerarten identisch ist:
1. Der aktuelle Ausdruck aus dem Registergericht München gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck aus einem Registergericht München gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck aus einem Registergericht München zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Sie erhalten diese Ausdrucke vom Registergericht München online und ohne Tricks wie Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie diesen Ausdruck aus dem Registergericht innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, bekommen Sie die Rechnung auf gleichem Weg oder wenn gewünscht per Briefpost. Amtlich beglaubigte Auszüge vom Registergericht München hingegen werden Ihnen derzeit innerhalb von ca. drei Werktagen geliefert, denn diese liegen, da gesiegelt und geheftet, nur in Papierform vor und müssen daher per Brief übermittelt werden. (Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt.
Die häufigsten Anfragen an das Registergericht München sind Anfragen an das Handelsregister. Deshalb einige Details: Aus dem “Ausdruck aus dem Handelsregister”, oft auch noch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern ca. ab 2005 gibt es beim Registergericht München auch formal keinen Auszug mehr aus dem Handelsregister in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nur noch sogenannte amtliche oder nicht amtliche Ausdrucke. Aber auch die alten Begriffe sind noch üblich.
Auftragsformular anschauen: Registergericht München: Registergericht München