Ein Ausdruck vom Handelsregister: Was ist und enthält dieser?
Wie bekomme ich schnell eine Gesellschafterliste oder einen Ausdruck aus dem Handelsregister?
In Deutschland gibt es jede Menge regionaler Handelsregister, der Sitz der jeweiligen Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG) bestimmt daher, bei welchem Handelsregister in Deutschland man einen Ausdruck aus dem Handelsregister bekommt.
Allerdings gibt es Abweichungen, da viele Handelsregister zusammengelegt wurden. Manche Bundesländer, wie Thüringen, Berlin, Sachsen-Anhalt oder das Saarland, führen ein zentrales Handelsregister; manche andere wie Bayern oder NRW mehrere Dutzend verschiedene. Die Zuständigkeit muss man vorher herausbekommen, sonst wendet man sich an das falsche Register.
Einsichtnahme ist kostenfrei, Auskünfte kosten aber stets Gebühren.
Falls Ihnen die Zeit fehlt, selbst nach dem entsprechenden Handelsregister zu suchen und dann Kontakt aufzunehmen, dann können Sie auch unseren Service nutzen: Wir rufen Ihnen die benötigen Informationen von dem betreffenden Handelsregister Online ab, denn wir suchen damit in ganz Deutschland. Es reicht deshalb vollkommen aus, wenn Sie im unten aufgeführten Auftragsformular die Firma, also den Namen eingeben, wir suchen das zuständige Handelsregister heraus.
Welche Informationen können wir Ihnen Online von einem der Handelsregister liefern?
Das entsprechende Dokument, der sog. “Ausdruck aus dem Handelsregister” wird oft auch noch als “Handelsregisterauszug” bezeichnet, gültig sind noch beide Bezeichnungen. Was geht aus einem Ausdruck aus dem Handelsregister hervor?
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings sind auch noch die alten Begriffe gebräuchlich wie unbeglaubigter bzw. beglaubigter Handelsregisterauszug.
Auftragsarten / Ausdruckarten unter zeitlichem Aspekt:
a) Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister zeigt nur den tagaktuellen Eintragungsstand des Handelsregisters an. Gelöschte sind darauf nicht zu erkennen.
b) Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt hingegen alle Registereintragungen (also auch gelöschte) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung. Der Ausdruck ist chronologisch und in Tabellenform. Er schließ ab mit den aktuellen Daten.
c) Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online stellt nur das kopierte alte Karteiblatt dar, auf dem früher des Handelsregistergeschehen festgehalten wurde. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, denn er endet ca. 2005.
Noch zum Thema Beglaubigung: Auf einem beglaubigten Ausdruck aus dem Handelregister ist dann interessanter Weise dann nicht mehr die Bezeichnung “beglaubigter”Ausdruck aus dem Handelsregister zu finden, sondern “amtlicher” Auszug oder Abdruck aus dem Handelsregister. Dieser Unterschied ist nicht weiter von Bedeutung und hängt einfach damit zusammen, dass man neuerdings bei den Gerichten ein beglaubigtes Dokument nur noch “amtlich” nennt.
Sie erhalten diesen Ausdruck aus dem Handelsregister von uns online, sofern es sich um einen unbeglaubigten Auszug handelt, beglaubigte Dokumente oder gar eine Überbeglaubigung eines Handelsregisterdokumentes in Form einer Apostille, geht Ihnen per Post zu. Diese Dokumente können nicht online übermittelt werden.
Sie erhalten die Dokumente ohne Vorauskasse und auch ohne versteckte Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä.
Auftragsformular anschauen: Ausdruck aus dem Handelsregister