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Tag: Kommanditgesellschaft

Fragen der Haftung bei einer Ltd. & Co. KG: Ltd.-Auskunft

Fragen der Haftung bei einer Ltd. & Co. KG: Ltd.-Auskunft

Meist geringes Haftungskapital von nur symbolischer Höhe.

Bei einer Kommanditgesellschaft ( KG ) unterscheidet man zunächst einmal zwischen dem Komplementär, welcher mit seinem gesamten Vermögen haftet, und dem Kommanditisten, welcher nur mit seiner Einlage haftet. In Deutschland ist die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG sehr verbreitet. Hier haftet und führt als Komplementär eine GmbH die Geschäfte der KG. Kommt es zum Fall der Haftung, dann haftet der Kommanditist mit seiner Einlage, die GmbH mit ihrem Stammkapital.
Limited Company (Ltd.) wird im britischen Gesellschaftsrecht eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt  ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (GmbH). Da solche Gesellschaften weitestgehende Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU besitzen geht man davon aus, dass wegen deren schnellen Gründungsmöglichkeiten und des geringen Nominalkapitals mehrere tausend Ltd. auch in Deutschland existieren.
Bei der Ltd. & Co. KG ist die Haftung ähnlich, nur das statt der haftenden GmbH die Ltd.-Company mit ihrem Stammkapital haftet. Das Problem: Das Stammkapital oder Haftungskapital einer Ltd.Company liegt deutlich unter dem einer GmbH, statt bei 25.000 Euro liegt das bei der Ltd. meist nur bei einer eher symbolischen Höhe von einem Britischen Pfund. Man kann sich leicht ausrechnen, was dies für die Gläubiger im Fall der Haftung gegen eine Ltd. & Co. KG bedeutet.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.

Wenn Sie eine detaillierte Auskunft über eien Ltd. & Co. KG benötigen, dann sollten Sie sich diesen Link anschauen:

Auftragsformular: Ltd.-Auskunft